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   OLG Frankfurt, 04.06.1991 - 8 U 238/89   

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https://dejure.org/1991,5696
OLG Frankfurt, 04.06.1991 - 8 U 238/89 (https://dejure.org/1991,5696)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.06.1991 - 8 U 238/89 (https://dejure.org/1991,5696)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Juni 1991 - 8 U 238/89 (https://dejure.org/1991,5696)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufung gegen Vollstreckungstitel; Haftungsbeschränkung; Übernommenes Vermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 781

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 31
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Lübeck, 03.03.2009 - 7 T 92/09

    Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch einen Erben bei Vorbehalt der

    Das Vollstreckungsgericht hat übersehen, dass § 780 ZPO dem Prozessgericht die Möglichkeit eröffnet, dem Schuldner die Beschränkung seiner Haftung auf den Nachlass vorzubehalten, ohne prüfen zu müssen, ob eine solche Haftungsbeschränkung tatsächlich greift, vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 31 .
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2011 - 10 W 79/11

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung von

    Das Urteil des Landgerichts vom 9.7.2010 (15 O 449/09) kann aufgrund des abändernden Senatsurteils vom 10.3.2011 (I-10 U 95/10) nicht mehr Gegenstand einer Klage aus § 767 ZPO sein kann; für eine erfolgversprechende Erledigungserklärung ist ebenfalls kein Raum, weil der während des noch laufenden Berufungsverfahrens erhobenen und auf dieselben Einwendungen gestützten Vollstreckungsabwehrklage aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (BAGE 31, 288, 292 = NJW 1980, 141; BAG NJW 1986, 214 (LS) = NZA 1985, 709: OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 31, 32; Geißler, NJW 1985, 1865, 1868; Musielak-Lackmann, § 767 ZPO, Rn. 12; Zöller-Herget, § 767 ZPO, Rn. 4).
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